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AGB
Puntosposa – Liefer- und Zahlungsbedingungen
I. Allgemeines, Geltungsbereich, widersprechende AGB
Für die Geschäftsbeziehung zwischen PUNTOSPOSA Die Braut im Mittelpunkt (im Nachfolgenden „Verkäufer“ genannt) und ihren Kunden (im Nachfolgenden „Käufer“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners sind nur insoweit wirksam, wie sie diesen AGB nicht widersprechen oder schriftlich anerkannt werden.
II. Vertragsschluss
Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer das Angebot des Käufers auf Abschluss eines solchen durch Lieferung der Ware oder durch schriftliche Annahmeerklärung annimmt.
III. Zahlungsmittel
Als Zahlungsmittel werden durch den Verkäufer ausschließlich Barzahlung und EC-Zahlung akzeptiert. Eine Zahlung mit Kreditkarten oder Schecks ist ausgeschlossen.
IV. Zurückstellen und Bestellung von Kleidern; Fälligkeit des Kaufpreises
Werden Waren für den Käufer zurückgestellt oder beim Hersteller bzw. Lieferanten bestellt, so werden 50% des Kaufpreises sofort fällig. Die restlichen 50% des Kaufpreises sind innerhalb von zwei weiteren Monaten zu zahlen, ohne dass es einer weiteren Aufforderung bedarf.
Bei reduzierter Ware, sowie Outlet Ware wird der Kaufpreis sofort in voller Höhe fällig. Die Ware wird direkt mitgenommen.
V. Skonto
Der Verkäufer gewährt Skonto in Höhe von 3% des Kaufpreises, wenn dieser sofort und in voller Höhe gezahlt wird. Dies erfolgt ausschließlich aus Kulanzgründen, der Käufer hat hierauf keinen Anspruch.
VI. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum des Verkäufers.
VII. Beratungs- und Anprobetermine
Beratungs- und Anprobetermine in den Räumlichkeiten des Verkäufers sind zunächst kostenlos. Ab dem dritten Termin wird eine Pauschale von 50 Euro pro Anprobetermin fällig, wenn dieser auf Wunsch der Kundin/des Kunden erfolgt.
VIII. Selbstbelieferungsvorbehalt
Vereinbaren die Parteien, dass der Verkäufer die Ware bei dem jeweiligen Hersteller oder Lieferanten bestellen soll, so handelt es sich bei der Pflicht des Verkäufers zur Beschaffung der Ware um eine beschränkte Gattungsschuld. Die Pflicht des Verkäufers zur Lieferung der Ware an den Käufer steht dann unter dem Vorbehalt, dass der Verkäufer diese von dem Hersteller oder Lieferanten erhält. Ist dies nicht der Fall, so entfällt die Pflicht des Verkäufers zur Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Nichtbelieferung schuldhaft herbeigeführt hat. Ist die durch den Käufer bestellte Ware nicht verfügbar, so informiert der Verkäufer diesen umgehend über diesen Umstand. Der Verkäufer verpflichtet sich in diesem Fall, etwaige Leistungen des Käufers, die als Gegenleistung für die bestellte Ware bereits erbracht wurden, unverzüglich zu erstatten.
IX. Bestellungen
Die Bestellung der Waren richtet sich nach der vereinbarten Konfektionsgröße und nicht nach den individuellen Maßen der Kundin/des Kunden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Gewichtsab- oder zunahme seitens der Kundin/des Kunden.
X. Kosten bei Änderungen
Eine Änderungsschneiderei ist nicht in unserem Brautgeschäft Puntosposa integriert, allerdings arbeiten wir mit einer Schneiderin zusammen, bei der die Kundin/Braut nach dem Brautkauf eigenständig einen Termin vereinbaren kann. Die Abrechnung der Änderungsleistungen wird direkt mit der Schneiderei vereinbart und bezahlt. Änderungsleistungen sind nicht im Kaufpreis enthalten.
Der Kundin/Braut steht es frei, sich eine eigene Schneiderei in Wohnortnähe zu suchen. Puntosposa übernimmt für etwaige Änderungen keine Haftung oder Gewährleistungen
Änderungen an den Waren erfolgen durch Schneiderinnen im Haus des Verkäufers. Änderungen sind kostenpflichtig und erfolgen erst, wenn der Kaufpreis für die Ware vollständig gezahlt wurde.
Die Waren werden anhand der durch die Kundin/den Kunden mitgebrachten Unterwäsche und Schuhe geändert. Werden aufgrund Änderung von Unterwäsche und/oder Schuhen durch den Kunden erneute Änderungen der Ware nötig, so sind diese ebenfalls kostenpflichtig und durch die Kundin/den Kunden gesondert zu vergüten. Die geänderte Ware wird erst an den Kunden ausgehändigt wenn, zusätzlich zum Kaufpreis, die Kosten der Änderungen vollständig gezahlt wurden.
XI. Geringfügige Abweichungen
Geringfügige, produktionsbedingte Abweichungen der Waren in Struktur und Farbe gegenüber Abbildungen oder Ausstellungsstücken bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der Materialien liegen und handelsüblich sind.
XII. Umtausch
Ein Umtausch liegt vor, wenn mangelfreie Waren vom Verkäufer zurückgenommen werden. Dies erfolgt ausschließlich aus Kulanzgründen, der Käufer hat hierauf keinen Anspruch. Der Umtausch von nachbestellten, reduzierten, geänderten oder getragenen Waren ist ausgeschlossen. Ebenso ist der Umtausch von Waren aus dem Outlet des Verkäufers ausgeschlossen.
XIII. Foto- und Videomaterial
Das Anfertigen von Foto- oder Videomaterial von Kleidern ist vor vollständiger Kaufpreiszahlung nicht gestattet.
XIV. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Käufer ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Verkäufers nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, der Verkäufer diese anerkannt hat oder die Forderungen unstreitig sind. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Verkäufers ist der Käufer auch berechtigt, soweit er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Der Käufer darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
XV. Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen den Parteien ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
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